Als Experten für Arbeitsrecht und Mitarbeiterschutz wissen wir: Mobbing am Arbeitsplatz kann gravierende psychische und physische Folgen haben. Hier zeigen wir Ihnen fundierte Maßnahmen – von ersten Schritten bis hin zu rechtlichen Schritten –, basierend auf Rechtsprechung und Praxisempfehlungen.
Was genau zählt als Mobbing am Arbeitsplatz?
Der Begriff 'Mobbing' stammt ursprünglich aus der Verhaltensforschung bei Tieren, wo Schwächere sich gegen einen Starken zusammenschließen, etwa Gänse gegen einen Fuchs. Heute beschreibt er systematische psychische Belastungen am Arbeitsplatz, wie Sticheleien, Streiche oder Terror, um jemanden 'auszuholen'. Nicht jede Unannehmlichkeit qualifiziert sich jedoch als Mobbing – ein bloßer Gruß des Chefs kann unhöflich, aber subjektiv sein, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz urteilte.
Forschung und Gerichte erkennen vier zentrale Merkmale an:
- Systematische Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung durch Kollegen oder Vorgesetzte.
- Die Betroffene steht unterlegen da, z. B. einer Gruppe gegenüber.
- Die Handlungen erfolgen systematisch über einen erheblichen Zeitraum – mindestens einen Monat als Orientierung; Einzelfälle reichen nicht.
- Die Angriffe sind rechtswidrig, ohne jede Rechtfertigung.
Typische Formen umfassen:
- Grundlose Versetzungen,
- Soziale Ausgrenzung,
- Vorenthaltung wesentlicher Infos,
- Verleumdungen
- oder sexuelle Belästigungen.
Welche Folgen hat Mobbing für Betroffene?
Mobbing löst starke emotionale Belastungen aus: Viele fühlen sich isoliert und erleben:
- Eine massive Einbuße an Arbeitsfähigkeit und Leistung,
- Fehlende Motivation,
- Nervosität und Rückzug,
- Innere Kündigung,
- Konzentrationsstörungen.
Privatleben leidet ebenso: Betroffene wirken unausgeglichen, sozial isoliert und riskieren Depressionen. Knapp 44 Prozent der Opfer erkranken, davon die Hälfte länger als sechs Wochen. Finanziell teuer: Der DGB schätzt 100–400 Euro pro Fehltag durch Mobbing.
Praktische Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Aus jahrelanger Beratungspraxis empfehlen wir:
- Suchen Sie Verbündete unter Kollegen – gemeinsam wirkt Ungerechtigkeit stärker.
- Reden Sie mit einem neutralen Freund außerhalb des Betriebs; das entlastet und bringt Perspektive.
- Sprechen Sie ruhig mit 'Rädelsführern': Bitten Sie um ein Gespräch, beschreiben Sie sachlich Ihr Gefühl der Isolation und nennen Sie konkrete Beispiele – oft löst das Konflikte früh.
- Melden Sie es Vorgesetzten, Betriebsrat oder Beauftragten; fordern Sie Mediation durch Dritte. Bleiben Sie sachlich.
- Bei gesundheitlichen Symptomen: Arzt aufsuchen und Zusammenhang dokumentieren.
- Als Ultima Ratio: Kündigung prüfen, aber nur nach allen anderen Optionen.
Rechtliche Schutzmaßnahmen bei Mobbing
- Haben Sie den Arbeitgeber informiert und er versäumt seine Fürsorgepflicht (z. B. keine Konfrontation der Täter)? Dann droht Schadensersatzhaftung. Lassen Sie sich von einem Arbeitsrechtler beraten.
- Bei Diskriminierung wg. Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung verstößt es gegen das AGG – holen Sie anwaltlichen Rat ein.