Beantragen Sie Bildungsurlaub so früh wie möglich. Als Experten für Arbeitsrecht und Weiterbildung erklären wir Ihnen den genauen Ablauf und die gesetzlichen Grundlagen Ihres Anspruchs.
Bildungsurlaub ist ein bezahlter Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer:innen zur beruflichen oder persönlichen Weiterbildung. Er gilt jedoch nicht bundesweit. Um ihn wahrzunehmen, müssen Sie den Antrag rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Hinweis: In Zeiten eingeschrãnkter Präsenzen finden viele Kurse online statt oder werden verschoben. Erkundigen Sie sich beim Anbieter oder Ihrer:n Kursleiter:in. Viele haben Hygienekonzepte angepasst und Gruppen verkleinert.
Bildungsurlaub beantragen: Der bewährte 3-Schritte-Plan
Für einen erfolgreichen Antrag planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein – so sichern Sie sich Ihren Seminarplatz und stimmen sich fair mit Ihrem Arbeitgeber ab. Hier der praxisnahe Ablauf in drei Schritten:
- Gesetzeslage in Ihrem Bundesland prüfen: In Bayern und Sachsen gibt es keinen Anspruch. Die übrigen 14 Länder gewähren Bildungsurlaub. Die Anzahl der Tage und Fristen variieren. Informieren Sie sich in den Landesgesetzen oder mit diesem Online-Checker.
- Seminar auswählen: Wählen Sie einen anerkannten Kurs, z. B. Sprachkurse, fachliche Fortbildungen oder Persönlichkeitsentwicklung wie Kalligrafie mit Altpapier oder Selbstversorgung. Prüfen Sie die Anerkennung in der Beschreibung oder beim Anbieter. Voraussetzungen unterscheiden sich je Bundesland – hier eine Übersicht. Anmeldung erfolgt meist online.
- Antrag stellen: Nach der Seminaranmeldung erhalten Sie Unterlagen. Füllen Sie diese aus und reichen Sie sie 4–8 Wochen vor Kursbeginn ein (je Bundesland, Übersicht hier). Bei Genehmigung startet der Urlaub kurz darauf.
Voraussetzungen für Bildungsurlaub
Grundsätzlich reicht der Anspruch in Ihrem Bundesland und ein anerkanntes Seminar. Auch Auszubildende qualifizieren sich nach der Probezeit (meist 6 Monate). Details in der Übersicht des DGB. Ablehnungen sind möglich bei Fristversäumnis, fehlender Anerkennung oder betrieblichen Gründen – der Anspruch verfällt dann nicht, sondern wird verschoben.
Gesetzliche Grundlagen des Bildungsurlaubs
Sachsen und Bayern kennen keinen Bildungsurlaub. In den 14 anderen Ländern stehen 5 Tage pro Jahr (10 in 2 Jahren) zur Verfügung. Gehalt wird weitergezahlt, Seminar-, Reise- und Unterkunftskosten tragen Sie selbst. Berufsbezogene Ausgaben sind als Werbungskosten absetzbar.