Aus lauter Eifer, die Stelle zu bekommen, übersehen Bewerber oft unangemessene Fragen in Vorstellungsgesprächen. Doch Fragen zu sensiblen Themen wie Familienstand, Herkunft oder Gesundheit sind nicht nur unhöflich, sondern in vielen Fällen nach Bundesrecht und manchen Landes- oder Kommunalgesetzen illegal.
Arbeitgeber dürfen solche Fragen nutzen, um zu diskriminieren. Sie haben das Recht, sie nicht zu beantworten. Als HR-Experte mit langjähriger Praxis im Arbeitsrecht stelle ich Ihnen hier acht typische No-Gos vor.
Schlüsselmitnahmen
- Fragen zu Familienstand, Ethnie oder Gesundheit können je nach Formulierung nach Bundes- und manchen Landes- oder Kommunalgesetzen illegal sein.
- Solche Fragen dienen oft der Diskriminierung – Sie müssen sie nicht beantworten.
- Beispiele: "Sind Sie verheiratet?", "Welche Religion haben Sie?" oder "Sind Sie US-Bürger?" sind tabu.
1. Wie alt sind Sie?
Der Age Discrimination in Employment Act (ADEA) von 1967 schützt Arbeitnehmer ab 40 vor Altersdiskriminierung. Direkte Altersfragen sind nicht explizit verboten, deuten aber auf diskriminierende Absichten hin und bergen Risiken für Arbeitgeber. Unter 40 gibt es keinen bundesweiten Schutz. Arbeitgeber dürfen nur prüfen, ob Sie über 18 sind, um die Arbeitsberechtigung sicherzustellen.
2. Sind Sie verheiratet?
Fragen zum Familienstand sind verboten. Arbeitgeber könnten damit prüfen, ob private Umstände die Arbeit beeinträchtigen – z. B. Umzüge durch den Partner. Sogar "Frau oder Fräulein?" ist unzulässig.
3. Sind Sie US-Bürger?
Nach dem Immigration Reform and Control Act (IRCA) von 1986 darf Staatsbürgerschaft nicht gegen Bewerber verwendet werden. I-9-Formulare sind erst nach Jobangebot fällig. Erlaubt ist: "Sind Sie arbeitsberechtigt in den USA?"
4. Wie war Ihr bisheriges Gehalt?
Bis 2021 haben 27 Bundesstaaten und der District of Columbia Lohnhistorie-Fragen verboten. Grund: Sie perpetuieren Geschlechterlohnlücken.
5. Haben Sie Behinderungen?
Der Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990 verbietet das. Arbeitgeber müssen behindertengerecht umbauen, es sei denn, es verursacht unzumutbare Kosten. Auch Fragen zu früheren Erkrankungen sind tabu.
6. Nehmen Sie Drogen, rauchen oder trinken Sie?
Berechtigte Sorgen um Leistung und Kosten – aber Fragen müssen präzise sein. Erlaubt: Strafen wegen Alkohol/Tabakverstößen oder illegaler Drogen. Verschreibungspflichtige Medikamente sind privat.
7. Welche Religion üben Sie aus?
Religiöse Fragen sind heikel, auch bei Terminplanung (Feiertage, Wochenenden). Diskriminierung oder Belästigung ist illegal. Arbeitgeber müssen Anpassungen vornehmen, z. B. bei Kleidung oder Schichten.
8. Sind Sie schwanger?
Der Pregnancy Discrimination Act (PDA) von 1978 schützt Schwangere. Arbeitgeber dürfen nicht wegen Schwangerschaft ablehnen. Stattdessen: Fragen zu Verfügbarkeit, Überstunden oder Reisen erlaubt.
Zusammenfassung
Kennen Sie Ihre Rechte! Illegale Fragen sind in Bewerbungen oder am Arbeitsplatz inakzeptabel. Bei Verdacht auf Diskriminierung melden. Im Gespräch: Höflich ablehnen ("Das steht nicht im Zusammenhang mit der Stelle") und umlenken. Bei Hartnäckigkeit: Besser woanders bewerben.