Die Kündigung Ihres Jobs ist formal unkompliziert, doch sorgfältige Planung vorab und danach ist entscheidend. Als Experten für Arbeitsrecht teilen wir bewährte Tipps, um professionell und fair zu handeln.
Bevor Sie kündigen: Kluge Entscheidung treffen
Eine Kündigung sollte keine impulsive Reaktion auf Launen oder Konflikte sein. Sprechen Sie stattdessen offen mit betroffenen Kolleg:innen oder Ihrer:n Vorgesetzten und suchen Sie gemeinsam Lösungen. Vermeiden Sie Drohungen mit Kündigung, etwa in Gehaltsverhandlungen – das schadet dem Arbeitsverhältnis nachhaltig.
Sind Sie sich sicher, dass die Kündigung der richtige Schritt ist, gehen Sie professionell und fair vor.
Kündigungsfristen: Wichtige Regelungen kennen
Für eine ordentliche Kündigung reichen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben ein. Die Frist beginnt mit Erhalt beim Arbeitgeber. Kündigen Sie zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Kündigungsfristen im Überblick:
Als Arbeitnehmer:in gilt gesetzlich eine Frist von vier Wochen (§ 622 BGB). Kündigung zum 15. bedeutet Auslaufen am 15. des Folgemonats – keine Kalendermonate.
Achtung: Arbeitgeber:innen haben längere Fristen je nach Betriebszugehörigkeit; für Sie bleibt es bei vier Wochen.
Ausnahmen:
- Vertragliche oder tarifliche Regelungen übersteuern das Gesetz – prüfen Sie Ihren Vertrag oder konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Probezeit: 14 Tage.
- Fristlose Kündigung: Nur bei triftigen Gründen wie Mobbing, Körperverletzung, Lohnrückständen oder Sicherheitsmängeln. Holen Sie sofort rechtlichen Rat ein.
Formalitäten bei der Kündigung: So machen Sie es richtig
Nutzen Sie Online-Vorlagen, aber achten Sie auf diese Pflichtangaben:
- Erklärung: „Hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht zum [Datum].“
- Letzter Arbeitstag nennen.
- Unbedingt handschriftlich unterschreiben!
Fordern Sie ein qualifiziertes Zeugnis an – es bewertet Leistung, Teamfähigkeit und Kundencontact.
Einreichung: An Personalabteilung oder Vorgesetzte. Per Post oder persönlich, mit Empfangsbestätigung. E-Mail oder E-Unterschrift sind ungültig.
Grund: Bei ordentlicher Kündigung nicht erforderlich, bei fristlos schon. Bereiten Sie sich auf Nachfragen vor, bleiben Sie höflich und diskret gegenüber Kolleg:innen.
Resturlaub nach Kündigung: Ihr Anspruch
Sie haben anteiligen Urlaubsanspruch. Bis 30. Juni: Pro-rata-Tage (z. B. 30 Tage/Jahr × 4/12 Monate = 10 Tage bei Auslaufen am 30. April). Ab Juli oft pauschal 20 Tage Mindesturlaub, sofern nicht anders vertraglich geregelt.
Auszahlung nur in Ausnahmefällen, z. B. für Einarbeitung der Nachfolge.
Nach der Kündigung: Fair bleiben und Profi zeigen
Informieren Sie zuerst Ihre:n Vorgesetzten persönlich, dann Kolleg:innen. Klären Sie Kundenkommunikation.
In der Frist: Aufgaben ordnen, übergeben, abschließen. Bleiben Sie vertraulich – Geheimhaltungspflicht gilt weiter.
So hinterlassen Sie einen positiven Eindruck und stärken Ihr Netzwerk.